Preise
Gesetzlich versicherte Patienten:
Die Abrechnung des Rezeptes erfolgt direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Sie erhalten lediglich eine Rechnung über die entsprechende Zuzahlung (10 Euro +10% des Rezeptwertes)
Privatversicherte Patienten:
Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, aus der die zu erwartenden Kosten detailliert dargestellt sind.
Das vereinbarte Honorar für unsere Leistungserbringung basiert auf der Berechnung des 1,4 fachen VdeK Satze